Schlagwort: Kammerbeiträge

  • Alle KAMMERBEITRÄGE kommen von Arbeitern und Angestellten

    1,3 MILLIARDEN Einnahmen der WKO 2024 ! Die Kammerbeiträge der Wirtschaftskammer (Grundumlage, KU1, KU2) sind LOHNABHÄNGIGE Abgaben. Das heißt, die Beiträge bemessen sich nach Anzahl und Höhe der Löhne der Mitarbeiter eines Unternehmens. Sie zählen zu den sogenannten „Dienstgeberbeiträgen“, also jenen lohnabhängigen Abgaben, für die – so die völlig falsche Annahme – die Dienstgeber aufkommen.…