BEUNRUHIGEND:
In der Stadt Salzburg verfügte mit Stichtag 31.10.2021 mehr als ein Fünftel der Bevölkerung lediglich über einen Pflichtschulabschluss.
In der POLITIE ist das Wahlrecht im Unterschied zur Demokratie an einen intellektuellen Mindeststandard gebunden.
Dieser Mindeststandard gilt für viele Lebensbereiche: Vom Gehirnchirurgen bis zum Taxilenker werden (Aus-)Bildungsnachweise vorausgesetzt um sich und andere vor möglicher Inkompetenz zu schützen.
Einen Ausbildungs- und damit Qualitätsstandard muss es auch für die Teilhabe an der Politik geben.
Denn im Unterschied zur Sachverständigenhaftung gem. §§ 1295 u. 1299f ABGB für Berufsgruppen in denen SACHKENNTNIS erforderlich ist wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Anlageberater, Makler und viele andere, tragen Politiker in Demokratien höchstens eine „politische Verantwortung„. Sie können leider nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen für ihre Fehlentscheidungen (z.B. Budgetüberschreitungen / Neuverschuldungen) haftbar gemacht werden.
Diese fehlende Haftbarkeit für das aufgrund mangelnder Sachkenntnis wegen fehlender Bildung oftmals völlig inkompetente Handeln vieler Politiker – gepaart mit schlichter Dummheit und ignoranter Verantwortungslosigkeit – prägt seit jeher das politische Sittenbild in der – ebenfalls aufgrund mangelnder Bildung – fälschlich so viel gelobten demokratischen Gesellschaftsordnung.
Unbefriedigend!
