WAHLALTER auf 25 und 30 Jahre anheben

Aktives Wahlrecht mit 16? Passives Wahlrecht mit 18?

In diesem pubertären Alter ist das Oberstübchen wegen Totalumbaus geschlossen!

Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die organische Reife des Gehirns und damit auch die Fähigkeit, halbwegs vernünftige Entscheidungen zu treffen, erst im Alter von etwa 25–30 Jahren erreicht wird.

„Jung und dumm“ – das ist auch der Grund für die Verschärfung des österr. Waffengesetzes: Ein 21-Jähriger hat in einer Schule in Graz am 10.6.2025 zehn Menschen und anschließend sich selbst erschossen.

Für die Teilhabe an der Politik ist in der vernünftigen Regierungsform der POLITIE im Unterschied zur entarteten DEMOKRATIE nicht die Geschlechtsreife, sondern ein Mindestmaß an KOGNITIVER Reife Voraussetzung.

Das Gesetz über die Wahlordnung der konstituierenden Nationalversammlung vom 18.12.1918 (StGBl. 115/1918) der I. Republik sah in § 12 ein aktives Wahlrechtsalter von 29 Jahren vor. Das hatte seine guten Gründe! Die politische Führung der damaligen Provisorischen Nationalversammlung, darunter Staatskanzler Karl Renner, ging davon aus, dass politische Verantwortung, Gesetzgebung und Staatsaufbau intellektuelle Reife und eine gewisse Lebenserfahrung erforderten. Damit wollte man bewirken, dass eher besonnene und gefestigte Persönlichkeiten in das Parlament einzogen. Schon damals strebten hingegen die Linken (SDAP) ein möglichst niedriges Alter an.

Im Laufe der folgenden 100 Jahre wurde eben dieses schrittweise auf nunmehr 18 Jahre gesenkt. Zeitgleich ist aber auch das Vertrauen der Wählerschaft in Politik und Regierung auf ein historisches Allzeittief gesunken (Politikverdrossenheit). Ein aktuelles Beispiel völliger infantiler Unreife für ein politisches Amt ist die Causa Lena Schilling (Rufschädigung / Falschaussage), die 2023 mit nur 23 Jahren für die Grünen ins EU-Parlament gewählt wurde.

Das aktive Wahlrecht sollte – neben anderen Voraussetzungen – wieder auf 25 Jahre, das passive Wahlrecht auf 30 Jahre angehoben werden.


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