MINDESTLOHN muss her!

AKTIVA Inkassobüro GmbH & Co. KG – Schwarzstraße 46 – 5020 Salzburg sucht über das AMS Salzburg und in den Salzburger Nachrichten zwei Sachbearbeiter:

Die Stelle des Sachbearbeiters bei AKTIVA mit dem als „leistungsgerecht“ angegebenen Mindestgehalt von € 1.700,– brutto fällt unter KEINEN Kollektivvertrag und damit auch unter keine Lohn- und Gehaltsordnung.

Gemessen an der Mindestlohnregelung in Deutschland müsste diese Stelle mit wenigstens € 2.400,– brutto ausgeschrieben werden.

In Österreich gibt es KEINEN gesetzlichen MINDESTLOHN.

Das öffnet Tür und Tor für ABZOCKE und LOHNDUMPING und ist nichts anderes als sozialpolitische STEINZEIT !

Die Einführung eines gesetzlich festgelegten MINDESTLOHNS ist auch in Österreich UNVERZICHTBAR, um zu verhindern, dass Unternehmen wie AKTIVA Inkassobüro GmbH & Co. KG, HERTZ Autovermietung Flughafen Salzburg oder MEGADRIVE Autovermietung GmbH die Schwäche von Arbeitnehmern ausnutzen und sie im Hinblick auf eine angemessene Entlohnung, 13. und 14. Gehalt oder andere wichtige kollektivvertragliche Bestimmungen im Zweifelsfall auf den riskanten und teuren Rechtsweg zwingen.

AMS-Zwangsvermittlung

Das AMS Salzburg-Stadt unter der Leitung von Franz Huber vermittelt durch Kristian Ilisevic derart prekäre Stellen unter Androhung der Einstellung des Leistungsbezuges: „Sie sind verpflichtet, dieses Stellenangebot anzunehmen. Wenn Sie sich weigern, (…) erhalten Sie für mindestens 6 Wochen kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe.“

Wem das Bruttogehalt von € 1.700,–, das sind rund € 1.424,– netto ohne Anspruch auf 13. und 14. Gehalt und andere sozialrechtlich wichtige Rahmenbedingungen, unangemessen erscheint, hat nur die Möglichkeit, vor dem Arbeits- und Sozialgericht zu klagen. Wer die Stelle nicht annimmt, verliert den AMS-Leistungsbezug.

Das widerspricht klar den Zumutbarkeitsbestimmungen des § 9 (2) AlVG, demzufolge eine Stelle nur dann zumutbar ist, wenn sie wenigstens nach KOLLEKTIVVERTRAG entlohnt ist, und erfüllt mutmaßlich den Straftatbestand der Nötigung und des Missbrauchs von Amtsgewalt gem. § 105 und § 302 StGB durch Organe des AMS Salzburg und wird zur Anzeige gebracht.

Nur ein gesetzlicher MINDESTLOHN kann diese ABZOCKE STOPPEN und RECHTSSICHERHEIT bieten.

ARBEIT MUSS SICH LOHNEN!

BRINGEN SIE DAS AUF DEN WEG, FRAU SCHUMANN !


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