Ohne Bildung kein Wahlrecht

BEUNRUHIGEND:

In der Stadt Salzburg verfügte mit Stichttag 31.10.2021 mehr als ein Fünftel der Bevölkerung lediglich über einen Pflichtschulabschluss.

In der POLITIE ist das Wahlrecht im Unterschied zur Demokratie an einen intellektuellen Mindeststandard gebunden.

Dieser Mindeststandard gilt für viele Lebensbereiche: Vom Gehirnchirurgen bis zum Taxilenker werden (Aus-)Bildungsnachweise vorausgesetzt um sich und andere vor möglicher Inkompetenz zu schützen.

Ein Ausbildungs- und damit Qualitätsstandard muss auch für die Teilhabe an der Politik gelten.

Denn im Unterschied zur Sachverständigenhaftung gem. §§ 1295 u. 1299f ABGB für Berufsgruppen in denen SACHKENNTNIS erforderlich ist wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Anlageberater oder Makler tragen Politiker höchstens eine „politische Verantwortung„.

Diese fehlende Haftbarkeit für das aufgrund mangelnder Sachkenntnis oftmals völlig inkompetente Handeln vieler Politiker – gepaart mit schlichter Dummheit und ignoranter Verantwortungslosigkeit – prägt seit jeher das politische Sittenbild in der – ebenfalls aufgrund mangelnder Bildung – fälschlich so viel gelobten demokratischen Gesellschaftsordnung.

Unbefriedigend !


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