Stell dir Folgendes vor:
Samstag Nachmittag, Blinddarmdurchbruch, Einlieferung in die Notaufnahme.
Beim Empfang wird dir mitgeteilt, dass Rudi Rüssel, der gestern seinen 18. Geburtstag gefeiert hat – und daher noch ein bisschen unsicher auf den Beinen steht – die lebensrettende OP durchführen wird.
Rudi Rüssel hat in der Hauptschule im Biologieunterricht schon mal ein YouTube-Video über das Filetieren einer Hühnerbrust gesehen und traut sich so eine Appendektomie selbstbewusst zu.
Die Anästhesie übernimmt seine 16-jährige Lebensgefährtin Rosa Roth. Sie hatte bereits erste Erfahrungen mit K.-O.-Tropfen …
KOMPETENZ
Unter Kompetenz, von lat. competentia (Eignung), versteht man die Fähigkeit, erworbenes Wissen und praktische Fertigkeiten eigenverantwortlich, selbstorganisiert und lösungsorientiert anzuwenden.
KOMPETENZ kann in vier Hauptbereiche unterteilt werden:
- Fachkompetenz – theoretisches und praktisches Wissen
- Methodenkompetenz – Fähigkeit, systematisch vorzugehen, Probleme zu strukturieren, zu analysieren und innovative Lösungswege zu finden
- Sozialkompetenz – die Fähigkeit, kommunikativ im Team zu arbeiten, empathisch zu sein und Konflikte konstruktiv zu lösen
- Selbstkompetenz – die Art und Weise, wie man mit sich selbst in Hinblick auf Eigenverantwortung, Reflexionsfähigkeit, Stressresistenz, Anpassungsfähigkeit und Werteorientierung umgeht
Für die meisten Berufsgruppen – z. B. Ärzte – gibt es hinsichtlich notwendiger KOMPETENZEN strenge gesetzliche Rahmenbedingungen, um Menschen vor gesundheitsgefährdender oder sogar tödlicher Inkompetenz zu schützen.
INKOMPETENZ
Grundlage für die Ausübung des Berufs des POLITIOTEN in Österreich ist das Bundesverfassungsgesetz (B-VG):
Art. 26 (3): „Wählbar sind die zum Nationalrat Wahlberechtigten, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.“
Es gibt also nur zwei Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs des Politioten:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag1
Diese beiden Voraussetzungen sind allerdings keine KOMPETENZ im obengenannten Sinn von Wissen und Befähigung. Für Politioten gibt es in Österreich de facto KEINE Kompetenzvoraussetzungen.
Selbst für das Halten eines Hundes ist gemäß § 13 (4) Tierschutzgesetz ein Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) erforderlich.
INKOMPETENTES PARTEIENSYSTEM
In heutigen westlichen Demokratien bilden Parteiensysteme als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Regierung (Staat) die organisatorische Grundlage der politiotischen Willensbildung. Die rechtliche Grundlage dafür liefert in Österreich das Parteiengesetz.
Die Willensbildung innerhalb politiotischer Parteien erfolgt – zumindest theoretisch – in einem mehrstufigen Prozess von unten nach oben: Ortsgruppen, Bezirks- und Landesorganisationen, Bundespartei.
Eine politiotische Funktion innerhalb der Partei als Grundlage auf dem Weg zum Berufspolitioten erreicht man in der Regel durch Mitgliedschaft, kontinuierliches Engagement, den Aufbau von Unterstützungsnetzwerken und interne Wahlen.
Die Unterstützung durch etablierte Parteimitglieder (Mentoring) sowie das Knüpfen von Kontakten („Vitamin B“) ist hierbei entscheidend, um bei parteiinternen Abstimmungen als Kandidat nominiert zu werden. Sozial- und Selbstkompetenz spielen dabei eine große Rolle.
Der Fall „Wöginger“ ist ein aktuelles innenpolitiotisches Beispiel für die ganz österreichtypische Art der „Sozial- und Selbstkompetenz“ innerhalb der, sich 1945 aus der austrofaschistischen Vaterländischen Front rekrutierenden, Österreichischen Volkspartei.
August Wöginger, Nationalratsabgeordneter und ehemaliger ÖVP-Klubobmann, wurde am 4.5.2026 vom Straflandesgericht Linz wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungstäter („Freunderlwirtschaft“) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von € 43.200,– verurteilt.
Von seiner Funktion als Klubobmann ist er daraufhin zurückgetreten, sein finanziell wesentlich lukrativeres Mandat als Abgeordneter zum Nationalrat hat er behalten.
Andere aktuelle und prominente Beispiele österreichertypischer „Sozial- und Selbstkompetenz“ von Politioten sind die Alko-Fahrten mit Führerscheinabnahme von FPÖ-Nationalrat und geschäftsführendem Gemeinderat Peter Schmiedlechner, FPÖ-Landtagsabgeordnetem Norbert Hofer, ÖVP-Landtagsabgeordnetem und Klubchef Wolfgang Mayer oder dem SPÖ-Bürgermeister von Langenstein Christian Aufreiter. Der Entzug der Lenkberechtigung erfolgte in allen Fällen aufgrund mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gem. § 7 Führerscheingesetz.
Das sich Ansaufen – teilweise bis zur Bewusstlosigkeit – ist nach wie vor eine der beliebtesten österreichertypischen „Sozial- und Selbstkompetenzen“. Das lernt man schon früh als Jugendlicher auf Bierzeltfesten diverser politischer Vorfeldorganisationen wie der ÖVP-nahen Landjugend oder spätestens beim Österreichischen Bundesheer. Die „Sozialkompetenz“ steigt hier und dort mit zunehmendem Blutalkoholwert. Und wer da als Parteifunktionär politiotisch punkten möchte, „muss“ eben um der „Sozialkompetenz“-Willen mitsaufen: Lieber Birne hohl als ohne Allllohol …. Birne hohl, viel Platz für Allllohol … 🍺🍻🍺🍺
Wer sich aber dann nicht unter Kontrolle hat und alkoholisiert ein Fahrzeug lenkt, völlig verantwortungslos andere, unschuldige Menschen tödlich gefährdet und damit nicht einmal für den Straßenverkehr als zuverlässig gilt, kann in meiner kuriosen Welt der Wahrnehmung schon gar nicht für ein politiotisches Amt als zuverlässig gelten.
In allen oben genannten Fällen haben die Verantwortlichen ihre politiotische Funktion im Nationalrat, Landtag und Gemeinderat behalten. Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Aberkennung fehlen (mit Ausnahme einer unbedingten strafrechtlichen Verurteilung von mehr als einem halben Jahr oder bedingt von mehr als einem Jahr kann der VfGH auf Antrag des Vertretungskörpers das Mandat für verlustig erklären; § 27 StGB, Art. 141 B-VG, GOG-NR).
Von daher wäre es dringend notwendig, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und/oder unter Beeinträchtigung so wie in Deutschland nicht nur als Verwaltungsübertretung, sondern auch als STRAFTATBESTAND nach StGB zu ahnden. Meine regelmäßigen Anregungen dahingehend beim Verkehrs- und Justizministerium werden stets „dankend“ angenommen …
BESCHÄMEND
Für Politioten in Österreich gibt es also nicht nur keine gesetzlich normierten fachkompetenzorientierten Zugangsbeschränkungen zu politiotischen Ämtern.
Selbst die zur Erlangung (oder Erhaltung) von politiotischen Ämtern notwendige „Sozial- und Selbstkompetenz“ vieler Amtsträger ist derart beschämend, dass die Bezeichnung „Kompetenz“ in diesem Zusammenhang längst jeden vernünftigen Sinnzusammenhang verliert.
Das grundlegende Problem parteiendominierter Regierungsformen, wie es die Demokratie als entartete Regierungsform der Herrschaft der Vielen nun mal ist, liegt im notwendigen Typus des Politioten und der ihn fördernden strukturbedingten Rahmenbedingungen, unabhängig von den gängigen und meist ineinander verschwimmenden Unterscheidungsmerkmalen des Ideologen, Populisten, Opportunisten, Pragmatikers, Charismatikers oder Technokraten …
KRANKHAFTER NARZISSMUS
Der viel tiefer liegende psychologische ARCHETYPUS heutiger Politioten ist stärker denn je durch pathologischen Narzissmus gekennzeichnet.
Dabei handelt es sich im neuen Diagnoseschlüssel für (psychische) Erkrankungen ICD-11 seit 2022 um kein eigenständiges Krankheitsbild der „narzisstischen Persönlichkeitsstörung“ mehr, sondern „nur“ um eine Persönlichkeitsstörung mit den Merkmalen von Dissozialität und übersteigerter Selbstwahrnehmung, bei der es darauf ankommt, wie stark die alltägliche Funktionsfähigkeit einer Person beeinträchtigt ist.
Das Problem bei dieser neuen Klassifizierung: Für den narzisstischen Politioten stellt sein Verhalten gar keine Beeinträchtigung seiner alltäglichen Funktionsfähigkeit dar. Ganz im Gegenteil. Er blüht auf. Die Beeinträchtigung erfährt umso mehr sein soziales Umfeld! Und dieses betroffene soziale Umfeld kann bei derart krankhaften Politioten schon mal mehrere Millionen Menschen umfassen.
Mit ihrem strukturbedingt notwendigen Drang nach Macht, medialem und von Medien strukturbedingt gefördertem Geltungsbedürfnis, der Instrumentalisierung von Krisen für die eigene Inszenierung, einfachen Parolen, Polarisierung der Gesellschaft oder vorgespielter Opferrolle bei gleichzeitiger Denunzierung des politiotischen Gegners untergraben diese politiotischen „Eliten“ – in Wahrheit inkompetente Nieten – mit ihrem narzisstischen Verhalten den Grundgedanken demokratischer Institutionen, indem sie kurzfristige persönliche oder gruppenspezifische (Macht-)Interessen vor langfristiges ALLGEMEINWOHL stellen.
Wer dieses Prinzip nicht verstanden hat oder nicht befolgt, weil er womöglich diesem krankhaft narzisstischen Persönlichkeitsprofil nicht entspricht, hat in einem Parteienstaat, der diese Bananenrepublik Österreich leider ist, kaum Chancen auf ein politiotisches Amt.
Es gibt natürlich Ausnahmen: Mit genügend Kleingeld – rund 20 Millionen Euro – kann man sich in Österreich, ganz unabhängig von seinem narzisstischen Persönlichkeitsprofil, politiotische Ämter auch erkaufen, wie Frank Stronach 2012 hinlänglich bewiesen hat … Das funktioniert eben auch nur, weil KOMPETENZ keine Zugangsvoraussetzung zu politiotischen Ämtern ist.
Von daher wird die Demokratie auch IDIOKRATIE genannt. Die entartete Regierungsform der Herrschaft der vielen kompetenzlosen POLITIOTEN.
Berufsranking Politiker / Misstrauensindex 2025; de.statista.com
- Das passive Wahlrechtsalter wurde im Laufe der letzten 100 Jahre in mehreren Schritten von ursprünglich 29 auf 18, das aktive Wahlrechtsalter von 21 auf 16 Jahre gesenkt. ↩︎

