Oder: DÜMMER ALS DIE POLIZEI ERLAUBT
Die ZEITUMSTELLUNG
Aus astronomischer Sicht ist der „wahre Mittag“ der exakte Zeitpunkt, an dem die Sonne den Meridian eines Standorts kreuzt und somit ihren täglichen Höchststand erreicht. Dort ist auf der Nordhalbkugel exakt Süden. Aufgrund von Zeitzonen und der elliptischen Erdbahn weicht der natürliche Sonnenhöchststand von der Uhrzeit 12:00 Uhr meist ab. Hinzu kommt die Zeitverschiebung der Sommer- und Winterzeit, welche bewirkt, dass heute, am 23. Juli, hier in Salzburg erst um 13:15 Uhr „wahrer Mittag“ mit Sonnenhöchststand ist. Die Abweichung vom wahren Mittag beträgt aufgrund der Längengradabweichung von 15 Grad Ost (Europäische Zeit) lediglich wenige Minuten, wohingegen die Abweichung durch die Sommerzeit eine ganze Stunde beträgt und zur Folge hat, dass wir im Sommer erheblich „früher“ zu Mittag essen oder schlafen gehen als im Winter – mit entsprechenden physischen und psychischen Folgen, besonders bei Menschen, die sich noch ein bisschen spüren …
Mehr als 80 Prozent der Europäer wünschen sich ein Ende der Zeitumstellung. Es scheinen sich also doch noch eine ganze Menge von Menschen zu spüren.
Obwohl das EU-Parlament längst für eine Abschaffung der Zeitumstellung gestimmt hat, kann man sich im Rat der EU auf keine einheitliche Zeitzone einigen.
Warum muss es eigentlich eine einzige Zeitzone sein?
Für ein Gebiet, das sich von Ost nach West, von Zypern bis nach Lissabon, über 3.800 km erstreckt? In den USA gibt es vier Festland-Zeitzonen für eine OST-WEST-Strecke von 4.130 km zwischen New York und San Francisco, Russland hat elf Zeitzonen und überall anderswo auf der Welt geht das auch. Warum also nicht auch zwei Zeitzonen zwischen Finnland und Portugal? Das ist keine Raketenwissenschaft. Ich will mein Mittagessen das ganze Jahr um 12 Uhr, wenn die Sonne am höchsten steht. So einfach und natürlich ist das.
Die SONDERZAHLUNGEN
Zum Ausgleich für die Belastung durch die ständigen Zeitumstellungen hat der liebe Gott das Urlaubs- und Weihnachtsgeld erfunden.
Insbesondere auch deshalb, weil der österreichische Arbeitnehmer einfach zu blöd ist, sich über 12 Monate hinweg Geld für den Urlaub oder für Weihnachtsgeschenke anzusparen, wobei sich ohnehin nur noch knapp über 50 Prozent der Österreicher zu einem christlichen Glauben bekennen. Der ursprüngliche Hintergrund der heutigen „Weihnachtsremuneration“ liegt im 19. Jahrhundert, als Fabrikbesitzer ihren Arbeitern oft kleine Geschenke oder Lebensmittel vor den unbezahlten Weihnachtsfeiertagen schenkten. Heute werden alle Feiertage bezahlt.
Der Staat – in Form der Zwangsmitgliedschaftskörperschaften von Arbeiter- und Wirtschaftskammer, auch Unsozialpartner genannt – fühlt sich wieder mal dazu berufen, den kleinen Arbeiterproletarier ein bisschen mit sinnlosen Regelwerken zu bevormunden, anstatt die monatlichen Kollektivvertragslöhne generell um zwei Jahreszwölftel anzuheben, um damit nicht nur die Lohnbuchhaltung und Steuerabrechnung wesentlich zu vereinfachen.
Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass bei Ein- oder Austritt während des Jahres eine aliquote Berechnung erfolgt, regelmäßige Mehrstunden bei Teilzeit in die Berechnungsgrundlage mit einfließen, während Überstunden nur bei ausdrücklicher Kollektivvertragsklausel zu berücksichtigen sind und der Dienstnehmer-Anteil zur Sozialversicherung bei beiden Sonderzahlungen geringer ist als beim laufenden Gehalt, da keine Arbeiterkammerumlage und kein Wohnbauförderungsbeitrag anfallen. Darüber hinaus sind die ersten 2.615,– Euro des Jahressechstels (Spezialausdruck für Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zusammen) ebenso einkommensteuerfrei wie die ersten 620,– Euro bei Überschreiten. Danach werden bis 24.380,– Euro 6 % ESt eingehoben, wobei die 17,07 % Sozialversicherungsbeitrag auch auf Sonderzahlungen jedenfalls anfallen. Über 24.380,– € wird dann nach allgemeinem Steuertarif versteuert. Die Kommunalsteuer ist jedenfalls in voller Höhe von 3 % auch von Sonderzahlungen bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde zu entrichten, es sei denn, die monatliche Lohnsumme des Betriebes übersteigt insgesamt 1.460 Euro nicht, dann kann ein Freibetrag von 1.095 Euro abgezogen werden.
Die Bananen hängen jedenfalls das ganze Jahr über am Weihnachtsbaum vor dem Parlament dieser Bananenrepublik … ganz ohne Weihnachtsgeld, das bekommen Nationalratsabgeordnete und Regierungsmitglieder nämlich nicht. Affen bekommen Bananen 🍌🐒 🍌 🐒 🍌 🐒 .

