In Israel wurde am 30. März 2026 der Gesetzentwurf zur Todesstrafe für Terroristen (offiziell: Penal Law Bill (Amendment No. 159) (Death Penalty for Terrorists), 2025) von der Knesset in zweiter und dritter Lesung endgültig verabschiedet. Die Abstimmung endete mit 62 zu 48 Stimmen.
Seit der Staatsgründung von Israel 1948 gab es zwei vollstreckte Hinrichtungen:
- 1948 wurde Meir Tobianski fälschlicherweise in einem Schnellverfahren vor dem Militärstrafgericht zum Tode verurteilt und erschossen. Ein Jahr nach der Hinrichtung wurde er postum von allen Anklagepunkten freigesprochen.
- 1962 wurde Adolf Eichmann als Hauptverantwortlicher des Holocausts nach einem Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt und durch den Strang hingerichtet.
Die TODESSTRAFE als letztes und gewaltsamstes strafrechtliches Mittel einer Staatsgewalt spiegelt ganz allgemein den nach humanistischen Gesichtspunkten rechtlich, ethisch und psychologisch fragwürdigen Zustand jener Gesellschaft wider in der sie zur Anwendung kommt.
Eine auf dem Grundsatz des vergeltenden Gerechtigkeitsverständnisses basierende Gesellschaft täuscht sich mit der TODESSTRAFE nur über die Tatsache hinweg, dass komplexe Probleme in der Regel komplexe Ursachen haben und daher komplexe GEWALTLOSE Lösungen verlangen.
Die TODESSTRAFE kann NIEMALS Lösung für einen seit Jahrtausenden bestehenden Religionskonflikt im Nahen Osten sein.
Der TOD als STRAFE kann NIEMALS die LÖSUNG sein.
