„Salzburgs ÖVP-Klubchef Wolfgang Mayer ist Führerschein nach Alkofahrt los“
So titeln die „Salzburger Nachrichten“ in ihrer online-Ausgabe vom 24.1.2024.
Als Alko-Lenker und damit Gefährder der Öffentlichkeit im Strassenverkehr fehlt dem Landtagsabgeordneten und Klubchef der ÖVP laut Gesetz die „Verkehrszuverlässigkeit„.
In meiner Welt der Wahrnehmung sollte jemand, der nicht einmal als zuverlässig für den Straßenverkehr gilt, zumindest für einen bestimmten „Bewährungszeitraum“ auch vom politischen Prozess ausgeschlossen werden.
Selbiges muss (neben dem passiven) für das aktive Wahlrecht gelten:
„Im Salzburger Tennengau hat die Polizei am Dienstagnachmittag einen 26-jährigen Autolenker gestoppt, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit im Ortsgebiet von Hallein-Rif unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht nur keinen gültigen Führerschein hat: Ein Alkovortest ergab einen Wert von 4,14 Promille. Die folgende Alkomatprobe verweigerte der Lenker. Die Beamten nahmen ihm den Autoschlüssel ab, der Mann wird bei der Behörde angezeigt.“ Quelle: kurier.at vom 3.1.2024
Und so jemand ist wahlberechtigt ?
Ganz offensichtlich auch ein Idiot, der zusammen mit vielen anderen Idioten in der Herrschaftsform der Idiokratie über wenige Vernunftbegabte herrscht.