KONKORDAT abschaffen

Am 1.5.1934 ist das Konkordat als Vereinbarung zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl gemeinsam mit der Verfassung des „Christlichen Ständestaates“ (Austrofaschismus) in Kraft getreten.

Die Ideologie des politischen Katholizismus jener Zeit beruft sich auf die Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI vom 15. Mai 1931 und mündet in die Ausbildung eines autoritären, nach sozialen „Ständen“ gegliederten Staates.

Die im Rahmen faschistischer Wertevorstellungen erfolgten Zugeständnisse gegenüber der Katholischen Kirche als „moralische“ Legitimationsgrundlage neben dem Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetz als „rechtliche“ Legitimationsgrundlage haben in einer pluralischen Wertegemeinschaft, einer offenen Gesellschaft, einer vom Gedanken der Toleranz geprägten Gemeinschaft längst keine Berechtigung mehr.

Das Konkrodat muss ersatzlos aufgehoben werden.

Kirchen dürfen keine „öffentlich-rechtliche“ Stellung besitzen. Sie müssen dem „Vereinsgesetz“ unterliegen, deren freiwillige „Vereinsbeiträge“ nach dem Privatrecht klagbar sind.

Verpflichtender konfessioneller RELIGIONSUNTERRICHT in öffentlichen Schulen ist damit abgeschafft. Notwendig ist eine dem Gedanken der SPIRITUALITÄT verpflichtete, auf die letzten Fragen des SEINS ausgerichtete Auseinandersetzung mit möglichst ALLEN spirituellen Strömungen der Vergangenheit und Gegenwart auf diesem wunderbaren Planeten.

Darin würde dann auf die komplizierten Unterschiede und Probleme unzähliger moraltheologisch oder moralphilosophisch argumentierter Überzeugungen auf dieser Welt eingegangen. Auch dieser hier.

Die sich daraus BILDENDE ganz individuelle Sittlichkeit muss dem jungen heranwachsenden Menschen selbst überlassen bleiben. Diese Entwicklung zur Sittlichkeit kann aber letztlich nur auf den Regeln einer „Wertegemeinschaft“ ruhen, die sich idealerweise dazu berufen fühlt, ihre eigenen Werte und Regeln selbstkritisch im offenen Diskurs permanent zu hinterfragen.

Die römisch-katholische Kirche spielt aufgrund des selbstverschuldeten Vertrauensverlustes als moralische Letztinstanz keine Rolle mehr und hinterlässt damit ein sittliches wie spirituelles Vakuum. Aufgabe des Staates ist es, Voraussetzungen für ein breites Angebot zu schaffen das dieses Vakuum füllen kann. Zu diesem Angebot gehört ein möglichst alle Welt – und Menschenbilder umfassender Unterricht in öffentlichen Schulen.

Gesetzliche religiöse FEIERTAGE (8 katholische) wären ebenfalls abgeschafft und sollten durch frei wählbare zusätzliche Urlaubstage ersetzt werden, die – je nach religiöser Einstellung – gesetzlich garantiert wären und an den jeweiligen „Feiertagen“ unterschiedlicher Religionsgemeinschaften konsumiert werden können.

Die unermessliche Vielzahl an Verfehlungen und Grausamkeiten der römisch-katholischen Kirche in der Vergangenheit UND der Gegenwart macht einen „Staatskirchenvertrag“, in dem verschiedene Rechte und Pflichten zwischen einem säkularisierten Staat und einer Amtskirche politisch ausverhandelt werden, im 21. Jarhrhundert und nach mehr als 2500 Jahren Philosophiegeschichte eigentlich denkunmöglich.

Das Argument, die römisch-katholische Kirche würde auch Gutes tun, rechtfertigt oder „kompensiert“ nicht die Gräuel und Verbrechen die sie begangen hat und erinnert an das dumme Argument, „der Nationalsozialismus wäre auch nicht nur schlecht gewesen“, denn es sei die Arbeitslosigkeit zurück gegangen …

Die einzig vertretbare „Reinwaschung“ von ihren „Sünden“ wäre die ersatzlose Auflösung aller institutionalisierten christlichen AMTS-Kirchen. Das von den vielen Gläubigen über Jahrhunderte angehäufte Vermögen (z.B. auch durch den sog. „Ablasshandel“) müsste in eine Stiftung – ähnlich der Nobel-Stiftung – überführt und daraus karitative Projekte finanziert werden. Dazu bräuchte es einen mutigen Nachfolger Petri.

Die institutionalisierte Form christlicher Amtskirchen entspricht gewiss nicht dem „Felsen“, auf dem Jesus Christus seine Gemeinde bauen wollte. Wäre er nicht auferstanden, er würde sich im Grabe umdrehen … ✞


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