„Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genau so frei bleibt wie zuvor.“ Rousseau, Gesellschaftsvertrag, Kap. 6; 1762
Die beste mir bekannte Definition für den Zweck eines STAATES.
Rousseaus beschreibt brillant das unüberwindbare Spannungsverhältnis in dem sich jeder Staatsbürger durch die Aufgabe individueller Freiheit zugunsten bürgerlicher Freiheit befindet.
Jede Zunahme der einen (persönlichen) Freiheit geht zu Lasten der anderen (bürgerlichen) Freiheit und umgekehrt.
Die wichtige Frage, die sich jede Gesellschaft eines Staates zu jeder Zeit neu stellen muss, ist das gewünschte Verhältnis zwischen persönlicher und bürgerlicher Freiheit.
In meiner Welt der kuriosen Wahrnehmung ist in einem bananenrepublikanischen Staatsgebilde wie Österreich mit rund 60.000 Paragraphen in rund 1200 Bundesgesetzen, 40.000 Verordnungen (ohne Berücksichtigung der Landesgesetze und Verordnungen in 9 Bundesländern) sowie einer Steuer- und Abgabenquote von über 54 Prozent die persönliche Freiheit wesentlich zu stark eingeschränkt.
In dieser ohnehin schon exorbitanten Abgabenquote von 54 % ist eine Vielzahl von Gebühren und Abgaben noch gar nicht erfasst. Beispielsweise zählt von der Autobahnvignette nur der Umsatzsteueranteil von 20% zur Abgabenquote. 80% sind hingegen ein „Erhaltungsbeitrag“ für die in Staatsbesitz befindliche ASFINAG die damit jene Kosten deckt, die noch vor 30 Jahren durch das Budget beglichen wurden. Die ASFINAG ist eine vom Staat in den 1990er Jahren umstrukturierte Aktiengesellschaft die vollständig aus dem Budget ausgegliedert wurde um die Maastricht-Konvergenzkriterien für den Beitritt zum Euro zu erfüllen. Was bis dahin also aus dem Budget bezahlt wurde, kam als zusätzliche Abgabe für den Steuerzahler in Form einer Autobahnmaut hinzu und zählt bis heute nicht mehr zur offiziellen Abgabenquote (2,5 Mrd. € Mauteinnahmen der ASFINAG 2025).
Eine für mich maximal erträgliche Steuerlast gemessen an der volkswirtschaftlichen Jahresgesamtleistung (BIP) würde sich auf 20 bis maximal 25 Prozent belaufen (Beispiel: Irland: 21%, San Marino: 22%, Taiwan: 18%, Singapur: 16%).
In der Gesetzgebung sollte aufgeforstet werden. 700 Paragraphen alleine für das ASVG oder 1500 Paragraphen für das ALLGEMEINBÜRGERLICHE Gesetzbuch (ABGB) aus dem Jahre 1811 (!) sind völlig unangemessen. Waren es in den 1970er Jahren rund 10.000 Paragraphen und 5.000 Verordnungen im Bundesrecht hat sich diese Zahl in nur 50 Jahren mehr als versechsfacht ! Die jeweiligen Rechtsnormen der 9 Bundesländer sowie das materielle und formelle Recht der Europäischen Union sind hier noch gar nicht berücksichtigt!
Die immer stärker werdende Bevormundung und Einmischung in so gut wie alle Lebensbereiche durch den österreichischen Staat empfinde ich als maßlos übergriffig und unerträglich. Die willfährige Akzeptanz des ungebildeten Durchschnittspöbels für diese Art staatlicher Repression resultiert vermutlich aus der schon in der Schule erlernten Hilf- und Eigenverantwortungslosigkeit verbunden mit einer vorgelebten Vollkaskomentalität.
Darüber hinaus schafft es diese Bananenrepublik (gemeint sind ALLE betroffenen Gebietskörperschaften !) nicht einmal, mit den jährlichen Steuereinnahmen das Auslangen zu finden und verschuldet sich jedes Jahr aufs Neue wodurch nicht einmal die Maastricht-Kriterien einhalten werden können. Staatsschuldenquote Ende 2025: 84 % des BIP was einer Summe von 423 Mrd. Euro entspricht. Einfach nur zum Fremdschämen. Jeder private Unternehmer müsste sich in so einem Fall wegen Konkursverschleppung und damit verbundener grob fahrlässiger Verschleppung von Gläubigerinteressen gem. § 159 StGB vor dem Strafgericht verantworten! Politiker brauchen sich – wenn überhaupt – höchstens „politisch“ zu „verantworten“ ohne sich persönlich für den finanziellen Schaden den sie verursacht haben verantworten zu müssen.
Begründung dafür:
In der entarteten Regierungsform der Demokratie gibt es keine intellektuelle Zugangsbeschränkung für Gemeinde-, Landes- und Bundespolitiker zur Teilhabe am politischen Prozess im Rahmen des passiven Wahlrechts. Es genügt offensichtlich, wenn sie in der Lage sind, durch die Atmung Sauerstoff in Kohlendioxid umzuwandeln. Etwas wenig, finde ich, gemessen an den Herausforderungen unserer Zeit …
