Das Thema Enteignung (=Besteuerung) von Privatvermögen wird regelmäßig im Kontext der Frage nach Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern diskutiert.
Am Schnittpunkt von öffentlichem Recht und Privatrecht, von Individualinteressen und öffentlichem Interesse ist es Aufgabe der Politik für Balance zu sorgen. Aufgrund des globalen Kapitalverkehrs ist hier NUR ein globaler Lösungsansatz im Rahmen einer Weltinstitution (z.B. Vereinte Nationen) sinnvoll möglich.
Gemessen an der Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten eine historisch einzigartige Akkumulation von Vermögen in den Händen einiger weniger Akteure – fast ausschließlich MÄNNER – stattgefunden hat (UBS Global Wealth Report 2025: 10 % der Menschen verfügen über 85 % des Weltvermögens, 1 % über knapp 50 %), wird die Frage nach einer gerechten Verteilung von Vermögen immer wichtiger, um diese Balance wieder herzustellen.
Die KRANKHEIT
Aus der Psychiatrie weiß man, dass Menschen mit narzisstischer oder Borderline-Persönlichkeitsstörung aufgrund ihres fragilen Selbstwertgefühls ein tiefgreifendes Bedürfnis nach permanenter Bestätigung und Bewunderung verspüren, das allerdings nie befriedigt werden kann (nach aktuellem Diagnoseschema ICD-11 – 6B64 auch dissoziative Identitätsstörung genannt).
Die klassischen Symptome: Egozentrik, Gefühlskälte, Empathielosigkeit, Missachtung sozialer Normen und Rechte anderer, Verantwortungslosigkeit, Manipulation, aggressives und impulsives Verhalten.
Diese Sucht- und Impulskontrollstörung verursacht auch ein maßloses „Nie-genug-Gefühl“ und ist typisch für Suchterkrankungen, bei denen die Dosis ohne finale Befriedigung stets gesteigert werden muss.
Die Privatyacht Eclipse von Roman Abramowitsch wurde 2010 noch während der Bauphase zweimal verlängert, um die größte Yacht der Welt zu sein. Heute hat Abramowitsch vermutlich schwere Depressionen, wenn er am Fuschlsee zu Besuch in der Villa seiner Tochter ist, weil seine Yacht inzwischen nur mehr die Drittlängste der Welt ist und aufgrund der Abmessungen auch nicht in den Fuschlsee passt …

Während die österreichische Finanz jedem Würstelbudenbesitzer mit mehr als 15.000,- Euro Jahresumsatz eine Registrierkasse vorschreibt, um zu verhindern, dass auch nur eine Käsekrainer „schwarz“ am Finanzminister vorbei gegessen wird, verfügt Elon Musk mit seinen auch in Österreich verkauften Fahrzeugen zwischenzeitlich als reichster Mensch der Welt über ein Nettovermögen von mehr als 700 Milliarden Dollar (Forbes 01/2026). Hier läuft einiges falsch.
Der Psychiater Dr. Reinhard Haller beschreibt im folgenden Interview mit der „WELT“ die nazistische Persönlichkeitsstörung von Donald Trump und Elon Musk:
Das vorherrschende ökonomische System des Post-Neokapitalismus begünstigt und fördert nach wie vor diese krankhaften Verhaltensweisen einiger weniger Wirtschaftsakteure auf Kosten vieler, die dafür ausgebeutet werden.
Insofern ist es für die Gesundung derart schwer erkrankter Multimillionäre unabdingbar, endlich die passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche THERAPIE zur langfristigen Heilung zu schaffen.
Die THERAPIE
Finanztransaktionssteuer und 10 Mio. Dollar Vermögensfreigrenze
Hinsichtlich einer gerechten Vermögensverteilung ist es wichtig, zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen zu unterscheiden:
Wenn eine Unternehmensbeteiligung keine wesentliche Funktion für die betriebliche Tätigkeit erfüllt und nur der privaten Vermögensanlage dient, ist sie dem PRIVATVERMÖGEN zuzuordnen und sollte ab einer großzügigen Höhe von 10 Millionen Dollar zu einhundert Prozent besteuert werden.
Eine Unternehmensbeteiligung, die den Betriebszweck des Eigentümers und den Wohlstand der ALLGEMEINHEIT fördert und damit eine enge Verbindung zwischen Beteiligung und Unternehmen besteht, gehört zum BETRIEBSVERMÖGEN als ökonomische Voraussetzung für
- Wertschöpfung,
- Produktivität,
- Beschäftigung und
- Wohlstand in einem gesunden Wirtschaftskreislauf.
Im Unterschied zu reinem Privatvermögen ist daher eine Besteuerung von produktivem BETRIEBSVERMÖGEN ebenso abzulehnen wie die immer höhere Besteuerung auf den Faktor ARBEIT.
Gemessen an der Tatsache, dass 90 Prozent der täglichen Finanztransaktionen KEIN reales und damit auch KEIN WERTSCHÖPFENDES Waren- oder Dienstleistungsgeschäft durch produktive Unternehmen zugrunde liegt, sondern nur der Spekulation dienen, muss jede dieser unproduktiven Geldverschiebungen, wenn schon nicht VERBOTEN, dann wenigstens besteuert werden (vgl.: Tobin-Steuer; heute: Finanztransaktionssteuer).
Alleine der weltweite, in vielen Ländern wie z.B. Dubai, Bahamas, Monaco, Cayman Islands, Panama, Paraguay, Schweiz, Singapur, Malaysia völlig steuerfreie Devisenhandel (Fremdwährungsspekulationen) beläuft sich zwischenzeitlich auf 10 Billionen (!) Dollar täglich (!). Eine Finanztransaktionssteuer von nur 0,1 % auf jede dieser unproduktiven Geldverschiebungen würde 10 Milliarden Steuereinnahmen täglich bringen und zugleich diese Unsitte wesentlich unattraktiver machen. Nur zum Vergleich: Das Jahresbudget der Vereinten Nationen, über das regelmäßig herumgestritten wird, beläuft sich (2025) auf lediglich 3,72 Mrd. Dollar (das ist weniger als das jährliche Verteidigungsbudget Österreichs!)
Mit einer Finanztransaktionssteuer entfällt dann auch die Frage nach einer Erbschafts- oder Schenkungssteuer, weil man das Übel einer übermäßigen Vermögensakkumulation einiger weniger global agierender Spekulanten bereits an der Wurzel behandelt und nicht erst, wenn das ohnehin schon mehrfach versteuerte Ertrags-Vermögen (z.B. durch Lst, KESt, KÖst, Est) zur Übertragung durch Erbschaft oder Schenkung kommt. Die Vermögensübertragung selbst muss steuerfrei bleiben um ungerechte Doppel- und Mehrfachbesteuerung zu verhindern.
Wenn jedoch jemand durch Erbschaft oder Schenkung zu mehr als 10 Mio. Dollar an reinem PRIVAT-Vermögen (nicht Betriebs-Vermögen!) gelangt: ENTEIGNUNG!
Mit diesen Spekulations- und Vermögenssteuern können dann psychiatrische Einrichtungen zur Heilung persönlichkeitsgestörter weil (hab-)suchtkranker Multimillionäre sowie endlich ein globales BEDINGUNGSLOSES BÜRGERGELD zum Schutz vor strukturell bedingter Armut finanziert werden.
VERTEILUNGSGERECHTIGKEIT – JETZT !
