KONKORDAT abschaffen

Am 1.5.1934 ist das Konkordat als Vereinbarung zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl gemeinsam mit der Verfassung des „Christlichen Ständestaates“ („Maiverfassung„) in Kraft getreten:

„Im Namen Gottes, des Allmächtigen, von dem alles Recht ausgeht, erhält das österreichische Volk für seinen christlichen, deutschen Bundesstaat auf ständischer Grundlage diese Verfassung.“

Die Ideologie des politischen Katholizismus jener Zeit beruft sich auf die Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI vom 15. Mai 1931 und mündet in die Ausbildung eines autoritären, nach sozialen Ständen gegliederten Staates.

Auf Grundlage einer faschistischen Ideologie der „Christlich Sozialen Partei – CSP“ (ab 20.5.1933 „Vaterländische Front – VF“, ab 17.4.1945 „Österreichische Volkspartei – ÖVP“) erfolgte 1933 de facto wie schon zur Zeit der Habsburger Monarchie die Teilung der Macht in Österreich zwischen der römisch-katholischen Kirche als moralische Legitimationsgrundlage und dem Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetz als rechtliche Legitimationsgrundlage.

Damit wurde versucht, die illegale Machtübernahme durch die brutale, autoritäre, faschistische Regierung Dollfuß in Kollaboration mit sechs korrupten Verfassungsrichtern des VfGH nach der rechtswidrigen Ausschaltung des Parlaments vom 4. März 1933 in einen pseudo-legalen Verfassungsrahmen zu pressen.

Ab 1945 rekrutierte sich dann die Österreichische Volkspartei (ÖVP) als ideologisches Sammelbecken aus den Mitgliedern der CSP der Ersten Republik sowie der Vaterländischen Front als Einheitspartei im Austrofaschismus:

Bundesgesetz vom 1. Mai 1934 BGBl. II Nr.  4/1934, betreffend die „Vaterländische Front“:

§ 1. (1) Die Gesamtheit der physischen und juristischen Personen, die der „Vaterländischen Front“ angehören, bilden einen auf autoritärer Grundlage aufgebauten Verband des öffentlichen Rechtes.

Dr. Franz Rehrl, Landeshauptmann von Salzburg (1922-1938), wurde am 27. Februar 1938 zum „Landesführer der Vaterländischen Front“ ernannt. Bis heute trägt ein großer Platz in Salzburg unkommentiert seinen Namen. Zum Fremdschämen!

Was sollte man aus diesen historischen Ereignissen lernen ?

Kirchen dürfen keine „öffentlich-rechtliche“ Stellung besitzen. Sie müssen dem „Vereinsgesetz“ unterliegen, deren freiwillige „Vereinsbeiträge“ nach dem Privatrecht klagbar sind.

Verpflichtender konfessioneller RELIGIONSUNTERRICHT in öffentlichen Schulen ist damit abgeschafft. Notwendig ist eine, dem menschlichen Gefühl der SPIRITUALITÄT verpflichtete und auf die letzten Fragen des SEINS ausgerichtete Auseinandersetzung mit ALLEN religiösen Strömungen der Vergangenheit und Gegenwart.

Stilles GEWAHRSEIN

Darin würde auf die komplizierten Unterschiede und Probleme unzähliger moraltheologischer oder moralphilosophischer Überzeugungen ebenso eingegangen wie auf das, was sie eint: die Suche nach dem SEIN. Dem LEBEN an SICH. Die Suche nach dem unaussprechlichen, unbeschreiblichen und doch für jeden Menschen erlebbaren GEWAHR SEIN.

Dieses GEWAHRSEIN hat nichts mit dem sich ständig in den Vordergrund drängenden „Alltags“-Bewusstsein (monkey-mind) in einer von Dualität geprägten, lauten, aggressiven Alltags-Welt zu tun.

Der den Menschen vom Tier unterscheidende Verstand als evolutionär bedingte, rein biologische Ausprägung des präfrontalen Cortex – auch EGO genannt – dient dem Menschen höchstens zum physischen Über-Leben und ist darüber hinaus weitgehend nutzlos. Mehr noch: Das menschliche EGO ist zwischenzeitlich zu einer der größten Bedrohungen für die Menschheit als Spezies an sich geworden!

Spirituelles VAKUUM

Die römisch-katholische Kirche spielt aufgrund des selbstverschuldeten Vertrauensverlustes als moraltheologische Instanz keine bedeutende Rolle mehr. Selbst traditionelle Rituale wie Weihnachten oder Ostern haben in der Art und Weise wie sie heute von vielen „Taufschein-Christen“ zelebriert werden nichts mehr mit ihrem Kerngedanken zu tun und höchstens noch ökonomische Bedeutung für Einzelhandel und Tourismus …

Dieser Bedeutungsverlust hinterlässt ein sittliches, spirituelles und traditionelles Vakuum. Aufgabe eines säkularisierten, modernen Staates muss es sein, Rahmenbedingungen für ein pluralistisches Angebot zu schaffen, das dieses Vakuum füllen kann. Dazu gehört eine vorurteilsfreie, möglichst alle Welt– und Menschenbilder umfassende BILDUNG an öffentlichen Schulen als Grundlage einer offenen Gesellschaft im Sinne Karl Poppers.

AUTOLYSE der römisch-katholischen Amtskirche

Die unermessliche Vielzahl an Verfehlungen und Grausamkeiten der römisch-katholischen Amtskirche im Namen Gottes in den letzten 1000 Jahren UND der Gegenwart macht einen „Staatskirchenvertrag“ zwischen einem modernen, säkularisierten, demokratisch legitimierten Staat und einer Amtskirche im 21. Jahrhundert und nach mehr als 2500 Jahren westlicher Philosophiegeschichte eigentlich denkunmöglich.

Das Argument, die römisch-katholische Kirche würde auch Gutes tun, rechtfertigt oder „kompensiert“ nicht die Gräuel und Verbrechen, die sie über Jahrhunderte begangen hat und erinnert an das dumme Argument, „die Ideologie des Nationalsozialismus sei nicht nur schlecht gewesen“, weil nach 1933 die Arbeitslosigkeit in Deutschland zurückging …

Recht und Unrecht lassen sich weder im positiven Recht noch in moralischer Hinsicht „aufrechnen“ (Quantifizierungsverbot von Menschenleben). Ein Hospiz als Ausgleich für 50 sexuell missbrauchte Kinder oder ein Weisenhaus als Wiedergutmachung für die Verbrennung von Giordano Bruno auf dem Scheiterhaufen der katholischen Inquisition am 17. Februar 1600 ?

Jeder Mensch der halbwegs bei Verstand ist weiß auch ohne jedwede Kenntnis katholischer Moraltheologie alleine aus seinem von Immanuel Kant immer wieder postulierten MORALISCHEN GESETZ IN IHM, dass diese grausamen und meist ungesühnten VERBRECHEN niemals aufrechenbar sind !

Wenn es eine Hölle gäbe, würden die dafür Verantwortlichen für ewig darin schmoren. Doch auch diese Verbrecher haben das Glück, nach ihrem Tod in die unendliche GÜTE DES SEINS aufgenommen zu werden – und zwar ganz unabhängig von ihren theologischen Dogmen (Katechismus) denen sie teils aus reiner Dummheit, teils aus Unkenntnis und Fehlinterpretation des Evangeliums bis heute nacheifern (z.B. Dogma der „Kirche als Mutter und Lehrmeisterin“).

Einzig vertretbare „Reinwaschung“ von ihren „Sünden“ auf kirchenrechtlicher Grundlage ihrer eigenen Lehre von Schuld & Sühne (vgl. „Ablässe“ gem. Def. 312 Katechismus) wäre die ersatzlose institutionelle Selbstauflösung sowie die „spirituelle Übergabe“ der Lehre Jesu Christi in die Herzen der Gläubigen.

Der GLAUBE findet in den Herzen der Menschen statt. NICHT in Kirchen, Pfarrhäusern oder Domkapiteln. Die Türe zum SEIN geht nach INNEN auf.

Das von den vielen Gläubigen über Jahrhunderte angehäufte und von der römisch-katholischen Amtskirchen stets geheim gehaltene Vermögen (alleine in Deutschland auf 500 Mrd. Euro geschätzt) muss in eine öffentlich kontrollierte Stiftung mit wohltätigem Stiftungszweck überführt werden. Dazu braucht es einen mutigen Nachfolger Petri mit wahrlich urchristlichem Selbstverständnis von Nächstenliebe.

Die institutionalisierte Form christlicher Amtskirchen entspricht jedenfalls nicht dem „Felsen“, auf dem Jesus Christus seine Kirche bauen wollte. (Math. 16-18)

Wäre er nicht auferstanden, er würde sich im Grabe umdrehen … ✞


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